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Regelungen zur Veröffentlichung von Webseiten beim ITCC

Zulassung

Die Veröffentlichung von Webseiten ist für Einrichtungen der Universität zu Köln kostenlos. Zu den Einrichtungen zählen 

  • Institute,
  • Seminare,
  • Organe,
  • Kommissionen,
  • Verwaltungsstellen,
  • sonstige Einrichtungen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt werden

Einen formellen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Es genügt, wenn Sie einen gültigen Account der Universität zu Köln haben. Das ITCC oder die jeweiligen Web-Beauftragten richten anschließend auf dem Webserver einen Bereich für Ihre Webseiten ein. 

Informationspflicht

Das RRZK publiziert alle organisatorischen und technischen Änderungen entweder im Internet oder teilt sie per E-Mail mit. Die Angehörigen der Universität zu Köln sind außerdem gemäß §4 Absatz 2 der Benutzungsordnung dazu verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren. Weitere wichtige Informationsquellen sind:

Betrieb

Die Veröffentlichungen auf den Webservern des RRZK sollen der internen und externen Verbreitung von Informationen über die Einrichtungen und Dienste der Universität dienen und Lehre, Forschung und Verwaltung der Universität unterstützen.

Webprojekte

Zulassungsbestimmungen für die Veröffentlichung von Webseiten auf den Servern des RRZK